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HERZLICH WILLKOMMEN

Staatliche Zuschüsse bis zu 1 Mio. jährlich für Forschung und Entwicklung

Staatliche Zuschüsse bis zu 1 Mio. jährlich für Forschung und Entwicklung

Wir beantragen staatliche Zuschüsse für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte – rückwirkend bis 2020 und rein auf Erfolgsbasis.
FÖRDERUNGEN FÜR IHR UNTERNEHMEN

Forschungszulagengesetz

Dieses besagt, dass in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch auf nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse für F&E Arbeit haben. Es ist eine rückwirkende Beantragung bereits getätigter Entwicklungsarbeit möglich.

Häufige Fragen

Alles, was Sie wissen sollten

Wer wird gefördert?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen. 

Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz, Gründungsdatum etc.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die (Weiter-)Entwicklung neuer oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 25% der Personalkosten. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 1 Mio. EUR jährlich.

Wie beantrage ich die Förderung?

ITI begleitet den kompletten Verfahrensweg und übernimmt für Sie die gesamte Beantragung der Fördermittel inkl. Ausarbeitung aller technischen Projektbeschreibungen.

Zahlen und Fakten

Good to know

Wir arbeiten zu 100% erfolgsbasiert. Nur im Falle eines positiven Förderbescheids erhält ITI ein erfolgsabhängiges Honorar bemessen an der Förderhöhe – es gibt nur Win-Win.
Sollten Sie keine Förderung erhalten, haben wir kostenfrei für Sie gearbeitet.

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Unser Team

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Steven Hemme-Homann

Geschäftsführender Gesellschafter


Mail: s.hemme-homann@iti-consulting.de
Telefon: 089 4132431 20

Tamer Tankay

Geschäftsführender Gesellschafter


Mail: t.tankay@iti-consulting.de
Telefon: 089 4132 431 21

Unsere Referenzen​

Erfahrungswerte der Zusammenarbeit

Horst Klaes GmbH & Co KG aus der Softwarebranche

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