HERZLICH WILLKOMMEN
Staatliche Zuschüsse bis zu 1 Mio. jährlich für Forschung und Entwicklung
Dieses besagt, dass in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch auf nicht-rückzahlungspflichtige Zuschüsse für F&E Arbeit haben. Es ist eine rückwirkende Beantragung bereits getätigter Entwicklungsarbeit möglich.
Häufige Fragen
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen.
Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz, Gründungsdatum etc.
Zahlen und Fakten
Wir arbeiten zu 100% erfolgsbasiert. Nur im Falle eines positiven Förderbescheids erhält ITI ein erfolgsabhängiges Honorar bemessen an der Förderhöhe – es gibt nur Win-Win.
Sollten Sie keine Förderung erhalten, haben wir kostenfrei für Sie gearbeitet.
Geschäftsführender Gesellschafter
Mail: s.hemme-homann@iti-consulting.de
Telefon: 089 4132431 20
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Horst Klaes GmbH & Co KG aus der Softwarebranche
© ITI Consulting und Acquisition GmbH
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